Breitbandausbau

Breitband

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in seinen Kommunen. Davon werden auch wir profitieren. Es werden damit die Weichen gestellt, dass wir für die digitale Zukunft gerüstet sind. Deshalb wird sukzessiv im Bereich unserer Gemeinde die Anbindung an das schnelle Internet verbessert. Konkret bedeutet das, dass über eine Ausschreibung Partner für den Ausbau der Breitbandverbindung gewonnen werden. Nach Durchlauf des Förderverfahrens wird der Ausbau innerhalb eines Jahres für den im Verfahren ausgeschriebenen Bereich realisiert. Die heutigen Ausschreibungen haben zum Inhalt, dass Datenraten von mindestens 30 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s gewährleistet werden müssen. Auf eine Anbindung jedes Haushaltes mit Glasfaser wird bis dato aus Kostengründen noch verzichtet, doch die eingesetzte Technologie soll auch in Zukunft noch erweiterbar sein. Im Folgenden sind die einzelnen Teile der jeweiligen Verfahren aufgeführt, die vor allem von Netzbetreibern abgefragt werden und für Sie als Bürger nur wenig aussagekräftig sind. Bei Fragen zum Thema Breitband können Sie sich jedoch gerne an uns wenden bzw. sich über die örtlichen Medien informieren. Wir arbeiten daran, dass jedem Bürger und jedem Haushalt schon bald schnelles Internet zur Verfügung stehen wird.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Fachbereichsleiter
VG Pförring

Herr Attenni, Stefan
Tel.: 08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de

Beratungsbüro
Breitbandberatung
Bayern GmbH
Tel.: 0151/68193222
Fax: 09181/4061334
walter.huber@breitbandberatung.de
www.breitbandberatung.de

Drittes Verfahren – in Bearbeitung

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des
Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversor-gung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mindelstetten gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumen-tierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Mindelstetten bittet daher, bis spätestens 16. Januar 2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Alle weiteren Punkte entnehmen Sie der bereitgestellten Veröffentlichung/Karte.

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Die Gemeinde Mindelstetten hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Gemeinde Mindelstetten hatte im Rahmen der durchgeführten Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu wel-chen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Das Ergebnis dieser Anfrage können Sie über den nachfolgenden Download abrufen.

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Die Gemeinde Mindelstetten (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens.

Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde Mindelstetten hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen, und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

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Die Gemeinde Mindelstetten hat auf Grund fehlender Angebote der Netzbetreiber das 3. Auswahlverfahren abgebrochen.

Zweites Verfahren – Abgebrochen

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mindelstetten gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten
Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Mindelstetten bittet daher, bis spätestens 24.08.2018 Stellung zu nehmen.

Nachfolgend finden Sie dazu alle relevanten Dokumente.

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Die Gemeinde Mindelstetten hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Dabei wird abgefragt, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten. Das Ergebnis der Markterkundung wird nachfolgend über den untenstehenden Link bereitgestellt.

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Die Gemeinde Mindelstetten macht gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR das einstufige Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern bekannt. Interessierte Unternehmen müssen Ihre Angebote bis zum 07.06.2019, 12.00 Uhr einreichen. Bitte entnehmen Sie die Details den bereitgestellten Downloads.

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Die Gemeinde Mindelstetten hat auf Grund fehlender Angebote der Netzbetreiber das 2.  Auswahlverfahren für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der BbR abgebrochen.

Erstes Verfahren – Abgeschlossen

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat Mindelstetten gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Gemeinde Mindelstetten bittet daher, bis spätestens 19.12.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Die Gemeinde Mindelstetten hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR).Im Rahmen der Markterkundung bittet die Gemeinde Mindelstetten Investoren deshalb, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können. Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde Mindelstetten bis spätestens 19.12.2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß Nr. 5 BbR) übergehen.

Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“ wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de) veröffentlicht (www.mindelstetten.de).

Die Gemeinde Mindelstetten fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet-in-bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Gemeinde Mindelstetten, den 28.10.2014

gez.
Paulus
1. Bürgermeister

Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens, dass es sich hierbei um eine Interkommunale Zusammenarbeit der drei Mitgliedsgemeinden Mindelstetten, Oberdolling und Pförring der Verwaltungsgemeinschaft Pförring handelt.

Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.

Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) liegt dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.

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Die Gemeinde Mindelstetten veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung.
Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.schnelles-internet-in-bayern.de

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Die Gemeinde Mindelstetten führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtline-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Interkommunale Zusammenarbeit
Die Gemeinde arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgenden Gemeinden interkommunal zusammen:

Marktgemeinde Pförring
http://www.pfoerring.de/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=96&cHash=b69c7e9b776f5c4fff791247a9e8c50d

Gemeinde Oberdolling
http://oberdolling.de/index.asp?NAVIID={F41FE70A-057C-499F-B652-5433A50B2190}

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Die Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes wird mit neuer Bewerbungsfrist bis 05.06.2015, 11 Uhr veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund einer nachträglichen Eigenausbaumitteilung, welche die Gemeinde annimmt, verkleinert sich das geplante Erschließungsgebiet 2 Offendorf/Hüttenhausen. Die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren der Gemeinde Mindelstetten wird aus diesem Grund mit den abgeänderten Erschließungsgebiet 2 neu gestartet.

Die Gemeinde Mindelstetten führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.

Interkommunale Zusammenarbeit
Die Gemeinde arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgenden Gemeinden interkommunal zusammen:

Marktgemeinde Pförring
http://www.pfoerring.de/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=96&cHash=b69c7e9b776f5c4fff791247a9e8c50d

Gemeinde Oberdolling
http://oberdolling.de/index.asp?NAVIID={F41FE70A-057C-499F-B652-5433A50B2190}

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Bekanntmachung der Gemeinde Mindelstetten bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Die Gemeinde Mindelstetten beabsichtigt mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).

Am Auswahlverfahren haben sich drei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.

Mit der letzten Teilstrecke Hiendorf-Hagenstetten werden nun die Baumaßnahmen des Breitbandausbaus abgeschlossen. In den nächsten Wochen werden die Kabel eingeblasen und die Kabelverzweiger mit der entsprechenden Technik bestückt. Das schnelle Internet steht voraussichtlich im Dezember 2016 allen Haushalten der Gemeinde Mindelstetten zur Verfügung. Wir werden Sie zu gegebenen Zeitpunkt darüber in Kenntnis setzen.

Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Mindelstetten eine Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Bitte betrachten Sie für alle weiteren Details die unterzeichnete Veröffentlichung.

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