Der kürzlich erschienene Elternbrief kann bei manchen Eltern bzgl. der Quarantäneregelungen an unserer Schule für Unklarheit gesorgt. Das Schreiben des Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bezieht im Detail auch für Unterrichtsräume ohne Lüftungsanlagen Stellung. Darin heißt es:
„Auch bei durchgehend infektionsschutzgerechtem Lüften nach Rahmenhygieneplan kann die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr durch regelmäßige Frischluftzufuhr verringert werden und somit eine Quarantäneanordnung der engen Kontaktpersonen entfallen. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall.“
Das gilt daher für unsere Schule
Durch infektionsschutzgerechtes Lüften kann auf die Quarantänepflicht „enger Kontaktpersonen“ durch das Gesundheitsamt verzichtet werden.