Mit Beginn der Wintermonate weisen die Gemeinden Mindelstetten, Oberdolling und Pförring auf die jeweils gültige „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ hin.
Pflichten der Anlieger:
- Gehbahnen sind an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen.
- Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind geeignete abstumpfende Mittel (z. B. Sand, Splitt) zu streuen oder das Eis zu beseitigen.
- Diese Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Vermeidung von Gefahren notwendig ist.
Definition der Gehbahnen:
- Befestigte Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege oder selbständige Gehwege.
- Bei Fehlen solcher Wege gilt der Straßenrand bis zu einer Breite von 1,50 Metern als Gehbahn.
Wichtige Hinweise:
- Die Räum- und Streupflicht betrifft nicht nur Flächen vor Hauseingängen, sondern auch seitlich angrenzende Gehbahnen.
- Geräumter Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern ist am Fahrbahnrand zu lagern, ohne den Verkehr zu behindern.
- Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.
Gemeindlicher Winterdienst:
Der gemeindliche Räum- und Streudienst startet bei Bedarf um 04:30 Uhr und folgt einem festgelegten Plan nach Verkehrsbedeutung. Hauptverkehrsstraßen werden zuerst geräumt. Parkende Fahrzeuge dürfen den Winterdienst nicht behindern.
Es kann nicht verhindert werden, dass Einfahrten durch den Räumdienst zugeschoben werden. Ein Freiräumen dieser Flächen obliegt den Anliegern. Für den Winter stehen in den Gemeinden Streugutkästen zur Verfügung.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um gewissenhafte Erfüllung der Räum- und Streupflicht. Damit tragen Sie aktiv zur Sicherheit aller Mitbürger bei. Bei Verstößen drohen nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Haftungsansprüche im Schadensfall.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine unfallfreie Wintersaison!