Die Kontrollphase für die neuen Abfallgebührenmarken im Landkreis Eichstätt wird um zwei Wochen verlängert. Dies bedeutet, dass Müllbehälter ohne eine gültige neue Gebührenmarke aktuell letztmalig geleert und mit einem Hinweis versehen werden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt bittet um Beachtung und appelliert, noch nicht angebrachte Marken schnellstmöglich aufzukleben. Sollte die Marke aus diversen Gründen nicht vorhanden sein muss sich der Eigentümer an die entsprechende Gemeinde wenden. Behälter ohne gültige neue Gebührenmarke werden ab dem 25. April 2022 durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen endgültig nicht mehr geleert. Die neuen Gebührenmarken wurden im Rahmen der Änderung der Müllgebühren bereits zwischen Ende 2021 und Anfang 2022 in allen Gemeinden entweder zusammen mit den neuen Gebührenbescheiden oder mittels separatem Anschreiben verschickt. Empfänger des Bescheids und der Marke sind ausschließlich Hauseigentümer. Mieter, die noch keine Gebührenmarke erhalten haben, wenden sich bitte an ihren Vermieter. Gebührenmarken gibt es nach wie vor nur für Restmülltonnen und Sondertouren für Papiertonnen (z. B. wöchentliche Leerung). Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung oder das Team der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Eichstätt unter Tel. 08421/70-295 zur Verfügung.