Das oberste Zivilgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Nachbarn Äste, die in Ihr Grundstück ragen abschneiden dürfen. Und dies gilt auch, wenn dabei droht, dass der Baum deswegen eingehen könnte. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass die Gegenseite zuvor trotz Fristsetzung nichts unternommen hat. Wir möchten Sie gerade wegen wiederkehrender Beschwerden darauf hinweisen, dass Eigentum verpflichtet und dies gilt ebenso für folgende Sachverhalte:

 

– Schneiden Sie Ihre Sträucher, die in Gehwege und Wendeplatten ragen

– Sträucher und Bäume sind dringend zurückzuschneiden

– Reinigen Sie anliegende Gullys, da besonders jetzt im Sommer mit Starkregenereignissen zu rechnen ist

 

WIR BITTEN SIE UM RÜCKSICHTNAHME!