Entsprechend dem Betriebskonzept für Wertstoffhöfe des Landratsamtes Eichstätt gelten verpflichtende Voraussetzungen für die Inbetriebnahme.
Das gilt es nun zu beachten:
- Sie dürfen nur nach Aufforderung in den Werststoffhof einfahren
- Maximal dürfen nur 5 Anlieferer gleichzeitig auf das Gelände
- Die Abstandsregel von mind. 1,5m ist für alle strikt einzuhalten
- Ohne Mund-Nase-Schutz erhalten Sie keinen Zugang
- Sie müssen zudem Arbeitshandschuhe tragen
Darüberhinaus gilt:
- Kein Zutritt für Minderjährige
- Keine Hilfestellung durch Mitarbeiter beim Auslagen
- Es gelten die üblichen Mengengrenzen (max. 3 Kubikmeter)
- Keine gewerbliche Anlieferungen
Bis auf weiteres sind diese Vorschriften gültig. Nur wenn wir uns alle schützen, können wir die Wertstoffhöfe geöffnet lassen.Wir bitten um Ihr Verständnis und strikte Einhaltung!