Entsprechend dem Betriebskonzept für Wertstoffhöfe des Landratsamtes Eichstätt gelten verpflichtende Voraussetzungen für die Inbetriebnahme.

Das gilt es nun zu beachten:

  • Sie dürfen nur nach Aufforderung in den Werststoffhof einfahren
  • Maximal dürfen nur 5 Anlieferer gleichzeitig auf das Gelände
  • Die Abstandsregel von mind. 1,5m ist für alle strikt einzuhalten
  • Ohne Mund-Nase-Schutz erhalten Sie keinen Zugang
  • Sie müssen zudem Arbeitshandschuhe tragen

 

Darüberhinaus gilt:

  • Kein Zutritt für Minderjährige
  • Keine Hilfestellung durch Mitarbeiter beim Auslagen
  • Es gelten die üblichen Mengengrenzen (max. 3 Kubikmeter)
  • Keine gewerbliche Anlieferungen

 

Bis auf weiteres sind diese Vorschriften gültig. Nur wenn wir uns alle schützen, können wir die Wertstoffhöfe geöffnet lassen.Wir bitten um Ihr Verständnis und strikte Einhaltung!