Steuern, Abgaben, Geld, Grundsteuer, Hundesteuer,
Steuern, Abgaben, Geld, Grundsteuer, Hundesteuer,

Steuern & Abgaben

Als Gemeinde stellen wir die Infrastruktur und Versorgung für unsere Bürger sicher. Damit die Finanzierung gewährleistet ist, müssen wir Steuern, Beiträge und Gebühren einheben. In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind kostendeckend zu kalkulieren und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Steuern

Kommunen steht das Aufkommen von Gewerbe- und Grundsteuer sowie deren Erhebung zu. Über einen durch das Finanzamt festgelegten Messbetrag ermittelt sich nach Multiplikation mit dem Hebesatz die jeweilig abzugebende Summe. Darüberhinaus treibt die Gemeinde auch die Hundesteuer ein. Folgende Steuern und Sätze gelten in unserem Gemeindegebiet:

Grundsteuer

Grundsteuer A  = Hebesatz 320% (Alle landwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
Grundsteuer B  = Hebesatz 320% (Alle bebauten und bebaubaren Grundstücke)
Gewerbesteuer = Hebesatz 330%

Hundesteuer

1. Hund: 26,-€/Jahr
2. Hund: 36,-€/Jahr
3. jeder weitere Hund: 52,-€/Jahr
(Achtung: Kampfhund 767,-€/Jahr)

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SEPA-Lastschriftmandat

Formblatt zum digitalen Ausfüllen für alle Gläubiger
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An-/Abmeldung zur Hundesteuer

Formblatt zum digitalen Ausfüllen für alle Hundebesitzer
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Eigentümerwechsel

Formblatt zur Anzeige des Eigentümerwechsel in unserer Kasse
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Abfall

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Der Landkreis Eichstätt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren, die von den Kommunen erlassen und eingetrieben werden. Die monatliche Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem richtet sich nach der Anzahl, dem Fassungsvermögen, der Art und dem Turnus der Abholung der Müllbehältnisse. Der entsprechende Betrag wird vierteljährlich abgerechnet. Eine detaillierte Auflistung können Sie der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung entnehmen, die seit 01.01.2014 in Kraft getreten ist.

Wasser & Abwasser

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Gebühren werden fällig nach dem jährlichen Wasserverbrauch in m³. Dabei gilt derzeit, dass die Menge an verbrauchtem Frischwasser der Menge an Abwasser gleichgesetzt wird. Die Wasserversorgung wird für Sie von dem Wasserzweckverband Altmannsteiner Gruppe gewährleistet. Eine Endabrechnung der Verbrauchsgebühren erfolgt im Frühjahr des darauffolgenden Kalenderjahres. Zusätzlich werden über das Jahr hinweg Abschlagszahlungen erhoben, die auf den Durchschnittsverbrauch des vergangenen Jahres basiert. Derzeit gelten folgende Verbrauchsgebühren:

Wasser (WZV Altmannsteiner Gruppe)

Abwasser
Schmutzwassergebühr: 3,84 €/m³
Regenwassergebühr: 0,39 €/m²

Die Gebührenerhebung für das Abwasser erfolgt seit 01.01.2019 durch die VG Pförring.

Auskünfte Wasserversorgung
Attenni, Stefan

08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2

Sachbearbeiterin Abwasser & Finanzen
Huber, Andrea

08403/9292-19
andrea.huber@vg-pfoerring.de
Zimmer 1.2

Auskünfte Wasserversorgung
Attenni, Stefan

08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2

Sachbearbeiterin Abwasser & Finanzen
Huber, Andrea

08403/9292-19
andrea.huber@vg-pfoerring.de
Zimmer 1.2