Beim Ausschank von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Volksfeste, Weinfeste, Schützenfeste, Maibaumaufstellen, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften (vgl. Nr. 3.10 der GastVwV), etc. ist nach § 2 Abs. 1 der Gaststättenverordnung der Gestattungsantrag schriftlich einzureichen.

Um eine ordnungsgemäße behördliche Prüfung zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Stellung des Antrages notwendig (idealerweise mindestens 3 Wochen, bei großen Veranstaltungen mindestens 6 Wochen vor Termin.)

Antragsformular für Gestattung erhalten Sie unter: poststelle@vg-pfoerring.de